Bestandserhebung 2025 - Meldung der Vereinsmitglieder bis zum 13. März

Die Erfassung der Bestandsdaten 2025 ist noch bis zum 13. März 2025 über die Sportorganisationsverwaltung möglich und Voraussetzung, wenn Sportvereine Fördermittel (z.B. Förderung der Übungsarbeit) oder Unterstützungsleistungen (z.B. Vereinsberatung) des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen möchten.

Die Bestandserhebung ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports. Sie ermittelt nicht nur die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW, sondern dient der Sportentwicklung insgesamt.

Bei der Bestandserhebung der Sportvereine werden die Vereinsmitglieder nach Geburtsjahrgängen erfasst.

Seit dem letzten Jahr erfolgt die Eingabe der Mitgliederzahlen über die "Sportorganisationsverwaltung" (SOV) des Landessportbundes NRW.

Der Landessportbund NRW bietet zahlreiche Hilfestellungen beim Eintragen der Daten. Vereine, die eine Vereinsverwaltungssoftware mit passender Schnittstellenfunktion nutzen, können sich die Arbeit erleichtern. Welche Software über die passende Schnittstelle verfügt sowie alle weiteren Hilfestellungen finden Sie hier.

Bei konkreten Fragen zur Eingabe der Daten steht der Stadtsportverband gerne zur Verfügung!