Egal ob im Alltag, in der Schule oder im Sport: Kinder und Jugendliche benötigen besonderen Schutz, um behütet und sicher aufwachsen zu können. In diesem Zusammenhang sind auch Sportvereine in der Pflicht, diesen Schutz zu wahren und nur ehren- und nebenamtliche Personen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten zu lassen, die strafrechtlich im Sinne des § 72 a SGB VIII nicht in Erscheinung getreten sind. Nachweis hierfür ist das erweiterte Führungszeugniss bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Was dabei alles beachtet werden muss und wie das erweiterte Führungszeugnis bzw. die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden kann, kann Sportvereine vor Herausforderungen stellen. Um diese gut zu meistern, bietet das Jugendamt der Stadt Paderborn digitale Informationsveranstaltungen für Vereine und Institutionen mit ehren- und nebenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit an.