Förderprogramme

Hier gibt es Geld

Förderprogramme auf einen Blick

Sportvereine in Paderborn können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung ist zumeist eine Doppelmitgliedschaft. Das heißt, der Sportverein ist Mitglied in einem Sportfachverband und im KreisSportBund Paderborn. Zusätzlich muss er sich an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben.

Wir haben Ihnen eine Übersicht aktueller Förderprogramme zusammengestellt. Bei Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

2000 x 1000 für das Engagement

Das Land NRW stellt ehrenamtlich Engagierten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen insgesamt zwei Millionen Euro für Projekte zum Thema "Einsamkeit" zur Verfügung. Geförderte Projekte müssen bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden.

Die Antragstellung ist ab dem 19. August 2024 unter www.engagementfoerderung.nrw möglich. Sobald die Fördermittel eines Kreises erschöpft sind, ist keine Antragsstellung mehr möglich. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Kreis Paderborn ist Frau Schumacher (Tel. 05251 308-4113, E-Mail: )

Viel vor - Gemeinsam aktiv für Inklusion

Die Aktion Mensch hat für die Zukunft viel vor – sie möchte weitere Chancen für inklusive Begegnungen schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar machen. Mit dem Förderangebot "Viel vor - Gemeinsam aktvi für Inklusion" unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit. Zu den sportlichen Bereichen zählen "Sport & Spiele" mit bspw. inklusiven Sportangeboten oder dem Testen von Spielen auf Barrierefreiheit sowie "Musik & Tanz" mit bspw. Tanzsworkshops oder inklusiven Discos.

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu einem Jahr mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro. Anträge können vom 01. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026 über das Antragssystem der Aktion Mensch gestellt werden.

Weitere Infos gibt es bei der Aktion Mensch.

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt in ihrem Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Mit bis zu 1.500 Euro werden Maßnahmen u.a. zur Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen, zur Wertschätzung von Ehrenamtlichen sowie zur Stärkung vereinsinterner Strukturen gefördert.

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Jahr 2025 durchgeführt werden.

Bewerbungen für Projekte in 2025 werden ab Anfang 2025 über das Förderportal der DSEE angenommen. Die Frist zur Antragsstellung endet voraussichtlich am 01. Oktober 2025.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Projektförderung für Sport

Die Aktion Mensch fördert zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. Es werden inklusive und barrierefreie Sportprojekte gefördert, in dem zum Beispiel die Qualifizierung von Ehrenamtlichen, Trainern, Betreuern und Eltern zum Thema Inklusion gefördert wird. Ebenso werden Angebote gefördert, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten, wie beispielsweise die Para-Meisterschaften. Zudem unterstützt die Aktion Mensch, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten. Zum Beispiel um Sport in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Gefördert werden beispielsweise Qualifizierungsangebote für Inklusionsberater*innen, die als Multiplikatoren auftreten und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Behindertenhilfe sowie Sportorganisationen fördern. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 5 Jahre mit einem maximalen Zuschuss von 450.000 Euro und einem Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent. Ein Antrag wird über das Antragssystem der Aktion Mensch gestellt.

Weitere Infos gibt es bei der Aktion Mensch.

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2024 unverändert 7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind. Zudem muss die diesjährige Bestandserhebung abgeschlossen sein.

Die Frist zur Antragsstellung über das Förderportal des Landessortbundes NRW ist abgelaufen.

Weitere Informationen gibt es hier.

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2024 insgesamt 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind 200.000 Euro vorrangig für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion kontingentiert. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft. Eine  Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist nicht mehr möglich. 

Inklusionsscheck NRW

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken und Initiativen bei der Umsetzung von inklusiven Maßnahmen zu unterstützen, stellt die Landesregierung NRW 300 mal 2.000 Euro zur Verfügung.

Die Antragsstellung für das Jahr 2024 über das Antragsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist  abgelaufen. Neue Anträge können voraussichtlich ab Frühjahr 2025 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Weitere Informationen und die Förderbedingungen finden Sie hier.

Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn

Die Stadt Paderborn kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn.

Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist Voraussetzung, um die Sportfördermittel der Stadt Paderborn in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin im Paderborner Sportservice: Frau Thöne, Tel. 05251 88-11464

Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Sportvereinen mit Sitz im Kreis Paderborn finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport.

Den Förderantrag für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie bis zum 31. März eines Jahres per E-Mail an beim KreisSportBund Paderborn ein.

Mehr interkulturelle Kompetenz in Sportvereinen

Übernehmen Menschen mit Migrationshintergrund Funktionen in Sportvereinen, fördert das die interkulturelle Öffnung. Bei erfolgreichem Abschluss der Übungsleiter-, Trainer-C- oder Sporthelfer-Qualifizierung können sich Menschen mit Migrationshintergrund die Kosten durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Paderborn erstatten lassen.

Alle Informationen erhalen Sie beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Paderborn.

Sonderurlaub

Laut Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW stehen jedem Arbeitnehmenden bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub zu. Wer sich als Arbeitnehmer*in ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann sich den Verdienstausfall (rund 80% des Bruttogehalts) erstatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.